Voraussetzungen für die Aufnahme in die Rangliste sind die Mitgliedschaft in einem der AUD angehörenden Aikidoverein, eine in der Aikido-Union Deutschland e.V. bestandene Dan-Prüfung oder die Anerkennung eines in einem anderen Aikido-Verband erworbenen vergleichbaren Meistergrades durch die Technische Kommission (
siehe Verfahrensordnung für Aikido-Dan-Grade VOD-AUD)Alle in der Rangliste geführten Aikido-Dane sind berechtigt, folgende Schülergrade (Kyu-Prüfungen) abnehmen:
| 1. Dan Aikido |
5. bis 4. Kyu Aikido (gelber und orangener Gürtel) |
| 2. Dan Aikido |
5. bis 2. Kyu Aikido (gelber, orangener, grüner und blauer Gürtel) |
| ab 3. Dan Aikido |
5. bis 1. Kyu Aikido (gelber, orangener, grüner, blauer und brauner Gürtel) |